Beratung auf dem Gebiet des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes.


Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Umweltrecht sind sowohl auf EU- als auch nationaler Ebene einem andauernden Wandel unterworfen. Dies betrifft insbesondere auch die Transformation der Energieversorgung weg von fossilen Energien zu Erneuerbaren Energiequellen, um CO2 Emissionen zu vermeiden und die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern. Die Stromnetze auf Ebene der Übertragungsnetze sowie der Verteilnetze auf regionaler und lokaler Ebene müssen umfangreich ausgebaut werden.


Es gilt die Auswirkungen auf umweltrechtliche Grundsatzfragen des UVP-Rechtes, des Bundes-Immissionschutzgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes im Blick zu behalten. Große Bedeutung kommt dabei der Bereitstellung geeigneter Flächen nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG ) zu. 

Um hier den Überblick zu behalten, biete ich meine Expertise an, um Sie mit sicherem Kompass durch die vielfältigen Rechtsvorschriften zu navigieren.

Besonders hervorzuheben sind:

  1. EU-Notfall-Verordnung wie auch die Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II), erneuerbare Energien Gesetz
  2. Planungsrecht, WindBG, Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch
  3. Eingriffsregelung und Kompensationsplanung, Ökokonten und Flächenpools, Bundeskompensationsverordnung
  4. Gebietsschutz und Managementplanung, NATURA 2000
  5. Artenschutzbestimmungen und Artenschutzmaßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt, Umgang mit dem Wolf, gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft
  6. Beteiligung und Partizipation


Schreiben Sie mich bitte an.

Entsprechend Ihres Beratungsbedarfs begleite ich Sie.